Software-Lizenz

Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Überlassung und Nutzung der Software „Aroma Manager“. Stand: 11.08.2026.

Diese Bedingungen werden Ihnen beim Installieren von Aroma Manager erneut angezeigt und liegen als Datei im Installationsverzeichnis bei. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

1. Vertragspartner und Geltung

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software „Aroma Manager“ zwischen

Christoph Amerstorfer
Weigunystraße 12
4040 Linz
Österreich
www.aroma-manager.at

(im Folgenden „Hersteller“) und Ihnen als Anwenderin oder Anwender.

Maßgeblich ist die Fassung, die Ihnen im Bestellvorgang zur Kenntnis gebracht wurde. Die Anzeige beim Installieren dient Ihrer nochmaligen Information.

Wo diese Bedingungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, ist Verbraucher, wer den Vertrag nicht zum Betrieb seines Unternehmens schließt (§ 1 KSchG).

2. Gegenstand und vertragsgemäße Beschaffenheit

Aroma Manager ist eine Software zur Verwaltung von Rohstoffen, Rezepturen, Chargen, Lagerbeständen, Etiketten, Kunden, Aufträgen und Rechnungen.

Geschuldet ist der Funktionsumfang, der sich aus der zum Kaufzeitpunkt gültigen Produktbeschreibung ergibt. Die Software ist vertragsgemäß, wenn sie diese Funktionen im Wesentlichen erfüllt, betrieben unter den in Punkt 3 genannten Systemvoraussetzungen.

Eine Eignung für einen darüber hinausgehenden, von Ihnen verfolgten Zweck wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Angaben in Werbung, Beschreibungen oder Vorführungen sind keine Garantie im Rechtssinn, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

3. Systemvoraussetzungen

Die Software setzt voraus:

Betriebssystem: Windows 10 (64 Bit, Version 1809) oder neuer.
Arbeitsspeicher: 4 GB, empfohlen 8 GB
Festplatte: 1 GB freier Speicher für das Programm, zusätzlich Platz für Ihre Daten (Belege, Etiketten, Bilder)
Bildschirm: 1280 x 800 Bildpunkte, empfohlen 1920 x 1080
Internet: für Aktivierung, Lizenzprüfung und Aktualisierungen

Wird die Software außerhalb dieser Voraussetzungen betrieben, ist eine dadurch verursachte Beeinträchtigung kein Mangel.

4. Nutzungsrecht

Sie erhalten ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software auf EINEM Gerät zu installieren und zu nutzen. Die Lizenz ist an das Gerät gebunden, nicht an ein Windows-Benutzerkonto; alle Benutzer dieses Gerätes dürfen die Software verwenden.

Sie dürfen Sicherungskopien anfertigen, soweit dies für die gesicherte künftige Nutzung erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke, Lizenzhinweise und Seriennummern dürfen weder entfernt noch verändert werden.

Nicht gestattet sind: Weitergabe, Verkauf, Vermietung, Verleih, Unterlizenzierung oder öffentliches Zugänglichmachen der Software oder des Lizenzschlüssels sowie das Entfernen oder Umgehen des Kopierschutzes.

Ein Zurückentwickeln (Dekompilieren, Disassemblieren) ist nur in dem Umfang zulässig, den das Gesetz zwingend erlaubt.

Sie erwerben ein Nutzungsrecht, kein Eigentum an der Software. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Hersteller beziehungsweise bei dessen Lizenzgebern.

5. Ihre Daten gehören Ihnen

Alle Daten, die Sie mit der Software erfassen oder erzeugen — Rezepturen, Kundendaten, Belege, Etiketten, Auswertungen — gehören Ihnen. Der Hersteller erhebt daran keine Rechte und hat ohne Ihre Mitwirkung keinen Zugriff darauf; sie liegen auf Ihrem Gerät.

6. Lizenzschlüssel und Aktivierung

Die Software wird mit einem Lizenzschlüssel freigeschaltet. Für diese einmalige Freischaltung ist eine Internetverbindung erforderlich. Dabei werden an den Server des Herstellers übermittelt: der Lizenzschlüssel, eine aus Merkmalen des Gerätes gebildete Kennung, der Rechnername und die Programmversion.

Nach der Freischaltung prüft die Software beim Start, ob die Lizenz weiterhin gültig ist. Besteht dabei keine Internetverbindung, bleibt die Software uneingeschränkt nutzbar; eine dauerhafte Internetverbindung ist für den Betrieb nicht erforderlich.

Ohne gültige Lizenz ist die Nutzung nicht gestattet und der Funktionsumfang eingeschränkt.

7. Aktualisierungen

Aktualisierungen sind im Kaufpreis enthalten. Der Hersteller stellt Ihnen alle von ihm veröffentlichten Aktualisierungen ohne weiteres Entgelt bereit — Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen und Funktionserweiterungen gleichermaßen. Die Software weist Sie beim Start auf verfügbare Aktualisierungen hin.

Sie sind gehalten, bereitgestellte Aktualisierungen in angemessener Frist zu installieren. Unterbleibt das, haftet der Hersteller nicht für Beeinträchtigungen, die allein daraus entstehen — vorausgesetzt, Sie wurden auf die Aktualisierung und die Folgen einer unterbliebenen Installation hingewiesen.

Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Funktionen entwickelt oder veröffentlicht werden, besteht nicht.

8. Ihre Verantwortung für die Ergebnisse

Bitte lesen Sie diesen Punkt besonders aufmerksam.

Aroma Manager ist ein Hilfsmittel. Die Software ersetzt weder Ihre fachliche Beurteilung noch eine steuerliche, rechtliche oder regulatorische Beratung.

Sie bleiben dafür verantwortlich, die von der Software erzeugten Angaben vor ihrer Verwendung zu prüfen. Das gilt insbesondere für:

  • Angaben auf Etiketten, namentlich Inhaltsstoffe (INCI) und Allergenkennzeichnungen
  • Mengen-, Chargen- und Bestandsberechnungen
  • Rechnungen, Umsatzsteuerausweis und sonstige rechnungsrelevante Angaben
  • alle Auswertungen und Exporte.

Sie bleiben ferner dafür verantwortlich, die für Ihre Tätigkeit geltenden Vorschriften einzuhalten — insbesondere die Anforderungen an kosmetische Mittel, an die Rechnungslegung und an die Aufbewahrung von Unterlagen.

9. Mitwirkung

Damit Fehler behoben werden können, wirken Sie in zumutbarem Umfang mit:

  • Sie beschreiben eine Störung so, dass sie nachvollzogen werden kann (was wurde getan, was war erwartet, was ist stattdessen passiert).
  • Sie halten die Systemvoraussetzungen nach Punkt 3 ein.
  • Sie setzen die Software unverändert ein und umgehen keine Schutzmechanismen.
  • Sie ermöglichen dem Hersteller, gemeldete Fehler nachzuvollziehen, soweit Ihnen das ohne Preisgabe schutzwürdiger Daten möglich ist.

10. Datensicherung

Ihre Daten liegen auf Ihrem Gerät. Für eine regelmäßige, vollständige Sicherung dieser Daten haben Sie selbst zu sorgen; sie muss so beschaffen sein, dass sich der Datenbestand mit vertretbarem Aufwand wiederherstellen lässt.

11. Fehlerberichte

Stürzt die Software ab oder tritt ein schwerer Fehler auf, kann ein technischer Bericht an den Hersteller gesendet werden. Er dient ausschließlich der Fehlersuche.

Diese Übermittlung lässt sich jederzeit unter „Einstellungen“ ein- und ausschalten. Einzelheiten zu den dabei verarbeiteten Daten stehen in der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Herstellers (www.aroma-manager.at) veröffentlicht ist.

12. Gewährleistung

12.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12.2 Der Hersteller leistet keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft oder dass sie für einen bestimmten, nicht nach Punkt 2 vereinbarten Zweck geeignet ist.

12.3 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Unternehmer haben die Software unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel ohne unnötigen Aufschub schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

12.4 Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes unberührt; die Einschränkungen nach

12.3 gelten für Verbraucher nicht.

13. Haftung

13.1 Unbeschränkt haftet der Hersteller bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend anordnet, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Hersteller nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt namentlich für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

13.4 Für den Verlust von Daten haftet der Hersteller nach den vorstehenden Regeln nur bis zu dem Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung (Punkt 10) erforderlich gewesen wäre.

13.5 Soweit die Haftung nach 13.2 bis 13.4 beschränkt ist, ist sie insgesamt mit dem für die Lizenz gezahlten Entgelt begrenzt.

13.6 Der Hersteller haftet nicht für Beeinträchtigungen durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs (unter anderem Ausfall von Internetverbindungen oder Stromversorgung, Eingriffe Dritter, Schadsoftware auf Ihrem Gerät, Änderungen des Betriebssystems), sowie nicht für Folgen einer Nutzung entgegen Punkt 8 oder einer unterlassenen Mitwirkung nach Punkt 9.

13.7 Gegenüber Unternehmern verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

13.8 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Beschränkungen nur so weit, wie das Gesetz sie zulässt. Die zwingenden Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt; 13.7 gilt für Verbraucher nicht.

14. Beendigung

Verstoßen Sie erheblich gegen Punkt 4, kann der Hersteller das Nutzungsrecht nach erfolgloser Aufforderung zur Abhilfe widerrufen. In diesem Fall haben Sie die Nutzung einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen.

Ihre Daten bleiben davon unberührt und verbleiben auf Ihrem Gerät.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Linz; gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur in den gesetzlich zulässigen Grenzen, und zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates bleiben unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

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